Staatsangehörigkeitsausweis beantragen berlin

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staatsangehörigkeitsausweis beantragen berlin

B. Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis)

  • Einbürgerungsurkunden
  • Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option
  • Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweise, Registrierscheine, Flüchtlingsausweis
  • Ernennungsurkunden bei Beamten
  • Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine
  • Urkunden/Ausweise über Rechtsstellung als Deutscher
  • Auszug aus dem deutschen Melderegister
  • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (z.

    Dabei ist die Abstammung bis zu einem 1914 oder davor geborenen Vorfahren nachzuweisen. Sammeleinbürgerungen während des 2. B. Nachweise über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht)

  • Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend)

    • Ihre Aufenthaltsberechtigung im Aufenthaltsstaat (z.

      Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben. Kommt die Prüfung zu einem positiven Ergebnis wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

      Wichtiger Hinweis:

      Bitte lesen Sie vor Antragstellung die unten aufgelisteten Informationen zu Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und lassen sich durch Ihre Auslandsvertretung beraten, ob ein Feststellungsverfahren erforderlich ist.

      B. Permanent Resident Card, Ausländerausweis)

    • Unterlagen über den Nichterwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Nichterwerbsbescheinigung)
    • Nachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten
    • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
    • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

    Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte hierzu unserem Merkblatt.

    Unterlagen übersenden

    Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Ihrer örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei uns ein.

    Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln

    Hinweis:

    Von einer Übersendung per E-Mail oder Telefax raten wir ab, da die Unterlagen im Original oder beglaubigter Kopie (soweit angegeben) erforderlich sind.

    Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung.

    Die Vorgangsnummer ist nicht das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes.

    Das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes erhalten Sie mit einer von uns erstellten Eingangsbestätigung oder unserem ersten Schreiben an Sie. Bitte warten Sie ab, bis sich das Bundesverwaltungsamt oder die Auslandsvertretung bei Ihnen meldet.

    Das Bundesverwaltungsamt wird ihre und die hochgeladenen Dateien im Bundesportal abholen.

    Ihre Erklärung ist an das Bundesportal übermittelt.

    Für Ihre Unterlagen steht nach der Übermittlung des Formulares eine Zusammenfassung aller Angaben in Form eines pdf-Dokumentes zur Verfügung, welches Sie für sich abspeichern oder ausdrucken können.
    Dem pdf-Dokument sind das Datum und die Uhrzeit der Absendung und eine automatisch generierte Vorgangsnummer zu entnehmen.

    Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde für Deutsche, die im Ausland leben, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Diese informiert Sie über die Zahlungsmodalitäten und das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.

    Teilen Sie uns Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!

    Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie uns unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit.

    Der Antrag / die Erklärung ist förmlich abgegeben und Änderungen der Angaben oder eine Rücknahme sind nur noch schriftlich beim Bundesverwaltungsamt möglich (gilt nicht für den Erklärungserwerb)

    Für die Rücknahme eines Antrages können Gebühren entstehen.

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

    Anleitungsschritte

    Antragsvordruck downloaden und ausfüllen

    Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke.



    Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung: 

    • Antrag F – Antragsvordruck für Personen ab 16 Jahren
    • Antrag FK – Antragsvordruck für Personen unter 16 Jahren
    • Anlage V – Angaben zu deutschen Vorfahren
    • Merkblatt mit Hinweisen für die Antragstellung
    • Informationen zum Datenschutz
    • Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person

    Hinweis: Die Anlage V benötigen Sie nur, wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit in Abstammung von deutschen Vorfahren geltend machen wollen; dann jedoch für jede Generation einzeln.

    Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich lesbar, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.

    Dow­n­load-Pa­ket

    Unterlagen zusammenstellen

    Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben – als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen.

    Dies gilt sowohl für die Dokumente, die Sie betreffen, als auch für die in der Anlage V genannten Vorfahren.

    Mögliche Urkunden zum Nachweis der Abstammung und Identität (soweit vorhanden)

    • Geburtsurkunden
    • Abstammungsurkunden
    • Heiratsurkunden
    • Familienbücher
    • Ausländische Personaldokumente (z.

      Die deutschen Auslandsvertretungen können ein Feststellungsverfahren nicht selbst durchführen, unterstützen Sie aber gern, sollte ein solcher Antrag bei Ihnen erforderlich sein. Zur Klärung, ob in Ihrem Fall ein Feststellungsverfahren erforderlich ist, füllen Sie bitte den folgenden Fragebogen aus und schicken Sie ihn an die für Ihren Wohnsitz zuständige Auslandsvertretung:

      Fragebogen zur Staatsangehörigkeit PDF / 54 KB

      Konsulatsfinder // Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit // Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

      Sollte Ihre Auslandsvertretung Ihnen die Durchführung eines Feststellungsverfahrens empfohlen haben, machen Sie sich bitte mit dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts zu Unterlagen und Ausfüllhinweisen vertraut und übersenden Ihren Antrag wie folgt:

      • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (Formular F) im Original (+ 1 Kopie)
      • Ausgefüllte Anlage (Formular V) zu jeder Vorfahrengeneration bis zu einem 1914 oder davor geborenen Vorfahren im Original und als Kopie
      • Antragsformulare bitte auf Deutsch ausfüllen
      • Unterlagen: je einen Satz als beglaubigte und einfache Kopien
      • Übersetzungen: Stellenausschreibungen, Scheidungsurteile und Sorgerechtsvereinbarungen sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

        Hierbei gilt: In der Regel benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis nur, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und ein solcher ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird (dies ist für Reisen, Immobilienerwerbe oder andere Rechtsgeschäfte in den USA nicht der Fall). Das Bundesverwaltungsamt behält sich vor, falls nötig, auch weitere Dokumente in übersetzter Form anzufordern.

      • Unterlagen nicht aus Deutschland oder den USA: bitte fragen Sie Ihre Auslandsvertretung, ob eine Apostille/Legalisation erforderlich ist.

      Weiterführende Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.

      Verfahrensfragen (Bearbeitungszeiten, Formvorschriften, Termine u.a.)

    Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit - online

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