Grenzgänger österreich schweiz home office

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Juli 2023 ermöglicht jedoch eine neue multilaterale Vereinbarung den Grenzgängerinnen und Grenzgängern in bestimmten Staaten, die Zuständigkeit für die Sozialversicherungen nicht wechseln zu müssen, wenn der Anteil der Telearbeit weniger als 50% (der Gesamtarbeitszeit) beträgt (siehe neue Vereinbarung).

Die Liste der betroffenen Staaten und Erläuterungen zu den Bedingungen für die Anwendung der Vereinbarung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).

Wenn sich ein Arbeitnehmer in einer Situation befindet, in der die Voraussetzungen für die Unterstellung unter die Schweizer Sozialversicherungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind, muss der Schweizer Arbeitgeber die Sozialbeiträge an die zuständige Stelle im Ausland abführen.

Empfohlen wird insbesondere, im Arbeitsvertrag festzulegen, welches Arbeitsrecht für die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt und in welchem Masse Homeoffice im Ausland in Betracht kommt.

Sozialbeiträge

Genau wie die Staaten der EU und der EFTA nimmt die Schweiz am europäischen System zur Koordinierung der Sozialversicherungen teil, das für Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz und den EU-/EFTA-Staaten gilt.

Die Plattform ALPS wurde entsprechend angepasst und beinhaltet nun den neuen Geschäftsfall “grenzüberschreitende Telearbeit”.

Offizielle Informationen zur Homeoffice-Regelung für Grenzgänger finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Für wen gilt die neue Home Office Regelung?

Die neue Regelung für die Home Office Arbeit gilt für alle Personen, die unter das Freizügigkeitsabkommen der EU/EFTA-Staaten fallen.

Die Einkünfte, die während einer möglichen Arbeitsphase im Homeoffice erzielt werden (selbst wenn diese nur einen Tag andauert), müssen in Italien besteuert werden.

Mit dem Ende der während der Pandemie eingeführten Sonderreglung für die Besteuerung gibt es für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich zum jetzigen Zeitpunkt keine besondere Steuerregelung in Bezug auf das Arbeiten im Homeoffice.

Sämtliche an ihrem Wohnsitz erzielten Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit bleiben der Besteuerung in ihrem Wohnsitzstaat unterstellt.

Arbeitsrecht

Es wird dringend empfohlen, im Arbeitsvertrag explizit zu regeln, welches Arbeitsrecht gelten soll.

Auch wenn sie im Homeoffice arbeiten können sie sich daher in einer der drei Varianten der Grenzgänger-Krankenversicherung versichern.

Das neue Abkommen über maximal 50% Telearbeit, hat auch für die Krankenversicherung Folgen: Grenzgänger müssen sich bei mehr als 50% Tätigkeit im Homeoffice freiwillig gesetzlich oder privat in Deutschland krankenversichern.

Dies geht mit hohen Mehrkosten einher, da die Arbeitgeber in der Schweiz grundsätzliche keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten und der gesamte Betrag daher vom Arbeitnehmer gezahlt werden muss.

Fazit: Homeoffice für Grenzgänger

Dank des neuen Abkommens müssen Grenzgänger seit der Pandemie bei der Arbeit im Homeoffice nicht mit Nachteilen rechnen wenn weniger als 50% der Arbeitszeit in Telearbeit verbracht wird.

Dies eröffnet vielen Angestellten neue Perspektiven, was das Arbeiten in der Schweiz angeht.

Hinzu kommt, dass eine Krankenversicherung in der Schweiz nicht möglich ist und stattdessen eine freiwillige gesetzliche der private Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden muss.

Home Office Regelung für Grenzgänger in der Schweiz [2025]

Die Pandemie hat die Art und Weise, wie wir arbeiten, grundlegend verändert.

Juli 2023 wird festgelegt, dass Arbeitstage, die im Homeoffice im Wohnsitzland verbracht werden nicht als Nichtrückkehrtage gelten (offizielle Quelle: bmf).

Wochengrenzgänger, die aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht an ihren Wohnort zurückkehren können, sind in der Schweiz voll Einkommensteuerpflichtig (Quellensteuer).

Als Nichtrückkehrtage gelten Tage, an denen eine Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar ist.

Eine Grenzgänger-Krankenversicherung kann in der Schweiz oder in Deutschland abgeschlossen werden.

Was passiert, wenn ich mehr als 50% Homeoffice mache?

Wer mehr als 50% im Homeoffice arbeitet, verliert den Grenzgänger-Status. Das bedeutet, das Renten- und Sozialversicherung sowie die gesamte Einkommensteuer in Deutschland gezahlt wird.

Alle Informationen findest du hier.

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 1. Es ermöglichte es den Arbeitnehmern, ihre Arbeit sicher von zu Hause aus zu erledigen, ohne ihre Sozialversicherungsrechte zu verlieren. Die Zuständigkeit der Sozialversicherung bleibt jedoch nur in  der Schweiz, wenn maximal 49,9% der Arbeitszeit aus dem Home Office in Deutschland gearbeitet wird.

Insgesamt arbeiten rund 400’000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz, von denen die meisten in Frankreich (220’000) und Italien (90’000) wohnhaft sind. Die Zunahme von Home-Office hat in einem grenzüberschreitenden Kontext auch Folgen für die Besteuerung. Die Arbeit aus dem Home Office geschieht dann in der Regel mit Hilfe von Informatikmitteln, sprich: einem Computer, Laptop oder auch Tablet. 

Die Zuständigkeit für Sozialversicherungen bleibt in diesem Fall im Staat des Arbeitgebersitzes.

Damit die neue Vereinbarung für Grenzgänger gilt, müssen Schweizer Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung bei ihrer AHV-Ausgleichskasse beantragen.

März 2024 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet. Weist ein DBA oder ein Grenzgängerabkommen das Besteuerungsrecht der Schweiz zu, wird die Arbeit aber physisch nicht in der Schweiz ausgeübt, kann die Schweiz mangels innerstaatlicher Rechtsgrundlage ihr Besteuerungsrecht nicht ausschöpfen.

Die vorgeschlagene neue Besteuerungsgrundlage soll nun die Umsetzung der neuen staatsvertraglichen Regelungen in der Schweiz sicherstellen.

Findet sich im Vertrag kein Hinweis auf das anwendbare Arbeitsrecht und wird ein grosser Teil der Arbeit im Ausland geleistet, so kann die Anwendung des Schweizer Arbeitsrechts in Frage gestellt werden.

Ist jedoch im Arbeitsvertrag festgelegt, dass das anwendbare Arbeitsrecht das Schweizer Recht ist, gilt dieses auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, selbst im Fall von Homeoffice in ihrem Wohnsitzstaat.

Daher hatten die Grenzgänger vor der Pandemie weniger Flexibilität in Bezug auf das Arbeiten von zu Hause aus.


Häufige Fragen zur Home Office Regelung für Grenzgänger

Was änderte sich 2023 für Grenzgänger in der Schweiz?

Am 30.06.2023 liefen die bisherigen Vereinbarungen zur Home Office Arbeit für Grenzgänger aus.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bleibt dabei unberührt.

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Die aktuelle Regelung im Überblick

Wer weniger als 50% im Homeoffice arbeitet…

  • erhält die Grenzgänger-Bewilligung
  • ist in der Schweiz renten- und sozialversichert
  • zahlt 4,5% Quellensteuer in der Schweiz, Einkommensteuer in Deutschland
  • kann aus den drei Varianten der Grenzgängerversicherung wählen

Wer 50% und mehr im Homeoffice arbeitet…

  • kann den Grenzgänger-Status verlieren
  • ist in Deutschland renten- und sozialversichert
  • zahlt die Einkommensteuer in Deutschland
  • muss sich privat oder gesetzlich in Deutschland versichern

Für wen gilt das neue Abkommen zur Telearbeit?

Folgende Staaten planen bisher das Abkommen zu unterschreiben:

Schweiz, Deutschland, Österreich, Belgien, Estland, Finnland, Ungarn, Irland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, die Slowakei, die Tschechische Republik, sowie Liechtenstein und Norwegen.

Das multilaterale Abkommen gilt für alle Bürger der unterzeichnenden EU-/EFTA-Staaten für die gleichzeitig auch das Freizügigkeitsabkommen gilt.

Für wen gilt das neue Abkommen zur Telearbeit nicht?

Es ist nicht anwendbar auf:

  • Personen, die neben der Telearbeit weitere Tätigkeiten (z.B.

    Juli 2023 können Grenzgänger bis zu 49,9% im Home Office arbeiten

    Die Zuständigkeit der Sozialversicherung bleibt dann in der Schweiz

    Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bleibt unberührt

    Die Krankenversicherungspflicht bleibt ebenfalls in der Schweiz

Die aktuelle Situation für Grenzgänger im Home Office

Die aktuelle Vereinbarung zwischen der Schweiz und einigen EU-/EFTA-Ländern ermöglicht es Grenzgängern auch weiterhin einen größeren Teil der Arbeitszeit mit Telearbeit im Home Office zu verbringen.

Ab dem 1.

Damit soll die innerstaatliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass Erwerbseinkünfte, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger durch Telearbeit (Home-Office) im Ausland erzielen, in der Schweiz besteuert werden können. Juli 2023 gibt es keinen Zuständigkeitswechsel bei Telearbeit unter 50% in Staaten, die das multilaterale Abkommen unterzeichnen.

Das bedeutet, dass es für Grenzgänger bei Telearbeit im Homeoffice von bis zu 49,9% der Arbeitszeit keine Veränderungen bei der Zuständigkeit von Kranken- und Sozialversicherungen kommt.

Ein Konzept, das dabei besonders an Bedeutung gewonnen hat, ist das Home Office bzw. in einem EFTA-Staat arbeiten;

  • Selbstständigerwerbende.
  • Doppelbesteuerungsabkommen

    Die Arbeit aus dem Home Office hat für Grenzgänger keine Auswirkungen auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz, insofern die Obergrenze von 49,9% der Arbeitszeit im Home Office nicht überschritten wird. 

    Solange also weniger als die Hälfte der Arbeitszeit im Wohnsitzstaat vollbracht wird, gelten die normalen Regeln zur Besteuerung von Grenzgängern.

    Deutsche Grenzgänger zahlen weiterhin die Quellensteuer in Höhe von 4,5% in der Schweiz, welche mit den Zahlungen zur Einkommensteuer in Deutschland verrechnet wird.

    Genauere Informationen zum Thema finden Sie auch hier: Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger

    Sozialversicherungsstatus

    Die Kernaussage der neuen Vereinbarung zur Home Office Arbeit für Grenzgänger:

    Kein Zuständigkeitswechsel im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% ab dem 1.

    Gemäß dieser Sonderregelung gelten für Personen, die im Home Office arbeiteten, unabhängig von ihrem Standort, weiterhin die schweizerischen Sozialversicherungsbestimmungen. 

    Dies bedeutet, dass deutsche Grenzgänger, die während der Pandemie von zu Hause aus arbeiteten, weiterhin nach den schweizerischen Rechtsvorschriften sozialversichert waren.

    grenzgänger österreich schweiz home office

    Kundenbesuche, selbstständige Nebenbeschäftigung) im Wohnstaat ausüben, auch wenn dieser die multilaterale Vereinbarung unterzeichnet hat;

  • Personen, die neben der Telearbeit im Wohnstaat in einem weiteren EU- bzw.